Die Berufsbildenden Schulen „Gutjahr“ und „Max Eyth“ werden fusionieren. Das ist eine vernünftige Entscheidung, da die Schulen ohne diese Fusion jeweils zu wenig Schüler hatten und dadurch die Schließung gedroht hätte. Auch inhaltlich passen die beiden Schulen gut zusammen, arbeiten sie doch im Wesentlichen beide im gewerblich-technischen Bereich. Durch diesen Zusammenschluss wird nicht nur die Erhaltung der vorhandenen Ausbildungszweige gesichert, sondern auch Raum für Synergien geschaffen, den sie als zwei einzelne Schulen nicht gehabt hätten. Der Prozess wurde auch positiv von beiden Schulen und deren Belegschaft begleitet.

Eine Erfolgsmeldung für Halle könnte man meinen. „Weiter so auf diesem Weg der Vernunft!“, möchte man da rufen. Doch der Ruf prallt an der Wirklichkeit der gewählten Volksvertreter im Bildungsausschuss ab. Sowohl aus den Reihen der Berufsschullehrer, als auch aus der Schulverwaltung war seit langem zu vernehmen, dass bei der Gesamtbetrachtung der halleschen Berufschullandschaft auch eine weitere Fusion denkbar wäre. Diese fachliche Meinung aufgreifend stellte die FDP-Fraktion im Bildungsausschuss einen Antrag, in dem die Stadtverwaltung aufgefordert wurde, nun doch mal anzupacken und ein Gesamtkonzept auf den Tisch zu legen, im Verwaltungsdeutsch „Schulentwicklungsplan der Stadt Halle für die Berufsbildenden Schulen“ genannt.

In der Aufzählung der Dinge, die bei dieser Planung zu berücksichtigen seien, fanden sich neben baulichen Zuständen, angebotenen Ausbildungsprofilen nun auch die Option weiterer Fusionen zur dauerhaften Bestandsicherung und besseren Systematik der einzelnen Ausbildungszweige. Dies alles sollte erfasst und analysiert werden, ergebnisoffen. In der Begründung hieß es, dass der Antrag eine Perspektive für die Schaffung von Synergien bei ähnlichen Berufsbildungsgängen anstrebt und eine höhere Flexibilität bei der Entscheidung über Standortveränderungen der bestehenden Berufsbildenden Schulen. Auch das Ziel der langfristigen Erhaltung des bisherigen Angebotes der Ausbildungszweige war zu lesen, gerade vor dem Hintergrund des bevorstehenden Verbundes mit den südlichen Landkreisen. Und selbstverständlich war auch zu lesen, dass man langfristig durchaus Kosten für den städtischen Haushalt sparen könne. Vor dem Hintergrund der leeren Kassen stellt dies einen durchaus wünschenswerten Effekt dar.

Nicht jedoch für eine Vertreterin der Fraktion DIE LINKE. Nachdem es schon erhebliche Probleme in der Definition des Begriffs „Option“ als Eröffnung einer Möglichkeit und nicht als festzuschreibendes Dogma bei diesen Vertretern gab, wurde ein Aspekt angeführt, der aus unerklärlichen Gründen unwidersprochen durch die anderen Vertreter im Ausschuss blieb. Die Tatsache, dass mit diesem Antrag auch die Chance eröffnet wurde, dass Geld eingespart werden könnte, war der benannte Hinderungsgrund für die Vertreterin der Fraktion DIE LINKE, solch einen Antrag grundsätzlich abzulehnen. Schließlich sollten unsere Beschlüsse ja nicht von finanziellen Motivationen gelenkt sein, sondern von fachlichen. Dass der finanzielle Aspekt einer von vielen weiteren war und zuvorderst durchaus fachliche Hintergründe in der Begründung angeführt worden waren, spielte in diesem Falle keine Rolle mehr.

Erschreckend ist die Botschaft, die hinter einer solchen Aussage steht. Ist es denn unschicklich in diesem Stadtrat, wenn Anträge zu Einsparungen im städtischen Haushalt führen können? Welche Philosophie steckt hinter einer solchen Einstellung, (miss)wirtschaften, bis der Zwangsverwalter kommt? Warum wehren sich die anderen Ratsmitglieder im Ausschuss nicht gegen solche Äußerungen? Sind denn alle schon so weit weg von Realität und Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt? Wollen sich die Fraktionen ernsthaft auf der in den Haushaltsreden eingebrachten Feststellung ausruhen, dass die hoch verschuldete Stadt Halle eben zu wenig Geld vom Land bekäme und keine ernsthaften Bemühungen für Einsparungen in den Ausgaben tätigen? Wir können nur hoffen, dass noch ein Einsehen stattfindet bei den Kolleginnen und Kollegen Stadträten und gerade auch der Aspekt einer möglichen Einsparung durchaus eine anerkannte und auch erwünschte Auswirkung von Anträgen bekommt.