23.06.2010

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Stadtrat sieht mit der zunehmenden Zahl von Beraterverträgen für die Stadt Halle Probleme durch Doppelerledigungen von Verwaltungsaufgaben, verstärkten Kontrollnotwendigkeiten der Arbeit der Berater, Abwanderung von Fachwissen aus der Verwaltung, entstehende Abhängigkeiten zu bestimmten Beratern und Ersatz von Weiterbildung durch Einkauf von Fremdwissen.

Der Hauptausschuss beschließt über Inhalt und Umfang von Aufträgen an externe Berater. Ohne diesen Beschluss erfolgt keine Freigabe von Haushaltmitteln.

Begründung:

Ziel des Antrages ist eine Einbeziehung des Stadtrates bei allen anstehenden Beraterverträgen der Stadt Halle mit externen Beratern. So erhält der Stadtrat eine bessere Übersicht über den Beratungsbedarf und kann eventuell selbst der Stadtverwaltung Hilfestellungen geben, die eine Beratung durch Dritte unnötig macht oder zumindest im Umfang reduziert.

Es ist im Interesse der Stadt Halle, wenn das Fachwissen zu Vorgängen und Entscheidungen in der Verwaltung vorhanden ist. Eine Abgabe der Kompetenz / des Detailwissens zu bestimmten Vorgängen zwingt nachträglich zu einem stetigen Nachfragen bei dem externen Berater. Dadurch geht der Stadt Halle das notwendige eigene Wissen verloren. Statt das Geld für externe Berater auszugeben, sollten die Mitarbeiter der Verwaltung fachlich geschult werden, um zukünftig selbst zu den Vorgängen und Entscheidungen der Stadt aussagefähig zu sein.