24.03.2010

Beschlussvorschlag:

Vereinbarung über die Mitfinanzierung der Stiftung Moritzburg – Kunstmuseum des Landes Sachsen-Anhalt

§ 1 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

Die Stadt stellt sicher, dass der Stiftung Moritzburg eine jährliche Zuwendung in Höhe von 130.000 Euro zukommt.

Die Stadt beteiligt sich jährlich mit einem festen Betrag in Höhe von 130.000 Euro.

Begründung:

In den zurückliegenden Jahren zahlte die Stadt Halle die finanzielle jährliche Zuwendung in Höhe von 130.000 Euro aus dem städtischen Haushalt. Ziel des Änderungsantrages ist die Beibehaltung der bisherigen Regelung.

Mit der von der Stadtverwaltung geplanten Änderung versucht sich die Stadt aus ihrer Verantwortung zu ziehen und diese an Dritte weiter zu geben. Dies führt zwangsläufig zu einer entsprechenden Verknappung der möglichen Förderung durch Dritte für freie Kulturträger in Halle.

Unabhängig davon besteht in jedem Fall die Pflicht der Stadt, den Betrag in voller Höhe im Haushalt einzustellen, um für einen eventuellen Ausfall der Zahlungen durch Dritte der Verpflichtung gegenüber der Stiftung Moritzburg nachkommen zu können.