24.03.2010

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat möge beschließen:

In der Satzung der Stadt Halle (Saale) für Volksfeste, Spezial- und Jahrmärkte sowie ähnliche Veranstaltungen wird nach § 6 Absatz 3 ein neuer Absatz 4 (neu) wie folgt eingefügt:

(4)Bei der Vergabe der Plätze für den Weihnachtsmarkt in Halle werden in der Kategorie Glühwein- und Imbissstände auf der Ostseite des Marktplatzes nur Unternehmen aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen berücksichtigt.

Auf der Westseite des Marktplatzes sollen während des Weihnachtsmarktes die halleschen Partnerstädte sowie Unternehmen aus dem europäischen Ausland mit einem sichtbaren thematischen Bezug zu ihrem Herkunftsland besondere Berücksichtigung finden.

Die bisherigen Absätze 4 und 5 werden als neue Absätze 5 und 6 angefügt.

Begründung:

Traditionell ist auf dem Weihnachtsmarkt nur mittels Glühweinverkauf ein interessanter Gewinn zu erzielen. Da die Stadt Halle bei der Gestaltung und Bewerbung des Weihnachtsmarktes einen erheblichen Aufwand treibt, sollte der geschäftliche Vorteil zuvorderst bei den Unternehmern aus Mitteldeutschland liegen.

Des Weiteren sollte das besondere Interesse der Weihnachtsmarktbesucher am Europa-Dorf und dem Arctic Village berücksichtigt werden.