Archive for the ‘Anträge’ Category

25.08.2010

Beschlussvorschlag:                                       

Der Stadtrat beauftragt die Oberbürgermeisterin für den Hort Kröllwitz (An der Petruskirche) einen Bebauungsplan zu erarbeiten.

Begründung:  

Die Mitteilungen über den Hort Kröllwitz im Bildungsausschuss haben mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet. Unter anderem wurden die Empfehlungen des Gestaltungsbeirates gänzlich ignoriert.

Ziel des Antrages ist eine Einbeziehung des Stadtrates bei der räumlichen Gestaltung des Wohngebietes „An der Petruskirche“, dem Ortskern von Kröllwitz. Betroffen ist ebenfalls eine Grünfläche mit altem Baumbestand. Mit dem Bebauungsplan soll eine an das bestehende Wohnumfeld angepasste Bebauung sichergestellt werden.

Das Gebiet ist geprägt durch eine Reihenhausbebauung mit integrierter Grünfläche mit altem Baumbestand. Gebietstypisch finden sich rückwärtige, den Gebäuden zugeordnete Grünflächen. Zur Sicherung der schützenswerten Gebietstypik bzw. der städtebaulichen Ordnung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Das Ziel ist eine verträgliche, sich am Bestand orientierende Gestaltung des Gebietes. Eventuelle Neubauten sollten sich in die Umgebung harmonisch einfügen.

Es sind Alternativen zur Vernichtung der Grünfläche zu prüfen. Überdimensionierte, in ihrer Größe vor Ort nicht benötigte Neubauten passen sich nicht in die bestehende Bebauung ein und sollten vermieden werden.

23.06.2010

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Stadtrat sieht mit der zunehmenden Zahl von Beraterverträgen für die Stadt Halle Probleme durch Doppelerledigungen von Verwaltungsaufgaben, verstärkten Kontrollnotwendigkeiten der Arbeit der Berater, Abwanderung von Fachwissen aus der Verwaltung, entstehende Abhängigkeiten zu bestimmten Beratern und Ersatz von Weiterbildung durch Einkauf von Fremdwissen.

Der Hauptausschuss beschließt über Inhalt und Umfang von Aufträgen an externe Berater. Ohne diesen Beschluss erfolgt keine Freigabe von Haushaltmitteln.

Begründung:

Ziel des Antrages ist eine Einbeziehung des Stadtrates bei allen anstehenden Beraterverträgen der Stadt Halle mit externen Beratern. So erhält der Stadtrat eine bessere Übersicht über den Beratungsbedarf und kann eventuell selbst der Stadtverwaltung Hilfestellungen geben, die eine Beratung durch Dritte unnötig macht oder zumindest im Umfang reduziert.

Es ist im Interesse der Stadt Halle, wenn das Fachwissen zu Vorgängen und Entscheidungen in der Verwaltung vorhanden ist. Eine Abgabe der Kompetenz / des Detailwissens zu bestimmten Vorgängen zwingt nachträglich zu einem stetigen Nachfragen bei dem externen Berater. Dadurch geht der Stadt Halle das notwendige eigene Wissen verloren. Statt das Geld für externe Berater auszugeben, sollten die Mitarbeiter der Verwaltung fachlich geschult werden, um zukünftig selbst zu den Vorgängen und Entscheidungen der Stadt aussagefähig zu sein.

28.04.2010

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt das Aufstellen einer Gedenktafel oder Stele, die an die Bürgerinnen und Bürger erinnert, die die Stadt Halle (Saale) in den Apriltagen des Jahres 1945 vor der Zerstörung bewahrt haben. Der Text lautet:

Die Bürgerschaft der Stadt Halle (Saale) gedenkt
Major a. D. Karl Huhold
Prof. Walter Hülse
Prof. Theodor Lieser
Felix Graf von Luckner
Dr. Nicolaus Weins
und der vielen ungenannten Bürgerinnen und Bürger,
die in den Apriltagen des Jahres 1945 durch ihr mutiges Handeln
die Stadt Halle (Saale) vor der Zerstörung bewahrt haben.

Begründung:

65 Jahre nach dem Einmarsch amerikanischer Truppen in Halle wird es Zeit, denen zu gedenken, die mit ihrem persönlichen Mut und Einsatz eine Zerstörung der Stadt mit verhindert haben.

Die vorhandene Quellenlage zu den historischen Ereignissen des April 1945 macht deutlich, dass sich in Halle verschiedene Personen um die Rettung der Stadt bemüht und verdient gemacht haben. Zu den herausragenden Persönlichkeiten zählen Major a. D. Karl Huhold, Prof. Walter Hülse, Prof. Theodor Lieser, Felix Graf von Luckner und Dr. Nicolaus Weins. Insofern ist es wichtig, mit einer Gedenktafel an Personen zu erinnern, die vielen Hallensern kaum noch bewusst sind. Die Nennung der Personen erfolgt in alphabetischer Reihenfolge um Gewichtungen zu vermeiden.

Die Gedenktafel oder Stele könnte auf der Grünfläche vor dem Universitätsring 12 bis 18 aufgestellt werden. Insgesamt sollten die Kosten 2600 Euro nicht übersteigen und aus dem Vermögenshaushalt des Kulturamtes finanziert werden.

24.03.2010

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung die Verpflichtungsermächtigung (VE) für das Vorhaben Gemeindestraßen, Salinebrücken, Tiefbau, Haushaltsstelle 2.6300.950000-032, in Höhe von 1.440.100 Euro im Haushalt 2010 einzustellen.

Begründung:

Eine rückwirkende VE in den bereits beschlossenen und genehmigten Haushalt 2009 ist äußerst fragwürdig. Im Interesse von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit muss die VE in den Haushalt 2010 eingestellt werden.

24.03.2010

Beschlussvorschlag:

Vereinbarung über die Mitfinanzierung der Stiftung Moritzburg – Kunstmuseum des Landes Sachsen-Anhalt

§ 1 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

Die Stadt stellt sicher, dass der Stiftung Moritzburg eine jährliche Zuwendung in Höhe von 130.000 Euro zukommt.

Die Stadt beteiligt sich jährlich mit einem festen Betrag in Höhe von 130.000 Euro.

Begründung:

In den zurückliegenden Jahren zahlte die Stadt Halle die finanzielle jährliche Zuwendung in Höhe von 130.000 Euro aus dem städtischen Haushalt. Ziel des Änderungsantrages ist die Beibehaltung der bisherigen Regelung.

Mit der von der Stadtverwaltung geplanten Änderung versucht sich die Stadt aus ihrer Verantwortung zu ziehen und diese an Dritte weiter zu geben. Dies führt zwangsläufig zu einer entsprechenden Verknappung der möglichen Förderung durch Dritte für freie Kulturträger in Halle.

Unabhängig davon besteht in jedem Fall die Pflicht der Stadt, den Betrag in voller Höhe im Haushalt einzustellen, um für einen eventuellen Ausfall der Zahlungen durch Dritte der Verpflichtung gegenüber der Stiftung Moritzburg nachkommen zu können.

24.03.2010

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat möge beschließen:

In der Satzung der Stadt Halle (Saale) für Volksfeste, Spezial- und Jahrmärkte sowie ähnliche Veranstaltungen wird nach § 6 Absatz 3 ein neuer Absatz 4 (neu) wie folgt eingefügt:

(4)Bei der Vergabe der Plätze für den Weihnachtsmarkt in Halle werden in der Kategorie Glühwein- und Imbissstände auf der Ostseite des Marktplatzes nur Unternehmen aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen berücksichtigt.

Auf der Westseite des Marktplatzes sollen während des Weihnachtsmarktes die halleschen Partnerstädte sowie Unternehmen aus dem europäischen Ausland mit einem sichtbaren thematischen Bezug zu ihrem Herkunftsland besondere Berücksichtigung finden.

Die bisherigen Absätze 4 und 5 werden als neue Absätze 5 und 6 angefügt.

Begründung:

Traditionell ist auf dem Weihnachtsmarkt nur mittels Glühweinverkauf ein interessanter Gewinn zu erzielen. Da die Stadt Halle bei der Gestaltung und Bewerbung des Weihnachtsmarktes einen erheblichen Aufwand treibt, sollte der geschäftliche Vorteil zuvorderst bei den Unternehmern aus Mitteldeutschland liegen.

Des Weiteren sollte das besondere Interesse der Weihnachtsmarktbesucher am Europa-Dorf und dem Arctic Village berücksichtigt werden.

24.03.2010

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird untertänigst ersucht, bis zur nächsten Stadtratssitzung am 28. April 2010 den Stadtrat über die aktuellen Stellungnahmen der Stadt zum 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes schriftlich zu unterrichten.

Begründung:

Bis zum 31.12.2009 hatte die Stadt Gelegenheit, zum 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes Stellung zu nehmen. Obwohl der Stadtrat dafür zuständig ist, wurde er nicht beteiligt. Es handelt sich dabei um einen Vorgang, der die Örtliche Gemeinschaft betrifft und deshalb im Stadtrat hätte behandelt werden müssen. Während in den Kreistagen der Landesentwicklungsplan und die Stellungnahme des Landratsamtes intensiv beraten wurden, blieb in Halle der Stadtrat außen vor. Damit wurde die Möglichkeit vergeben, seitens der Stadträte Anregungen einzubringen.

Nachdem dies verpasst wurde, sollte die Stadt wenigstens ihrer Informationspflicht gegenüber dem Stadtrat nachkommen.

24.02.2010

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt,

die Fuß- und Fahrwege am Joliot-Curie-Platz sowie die der zuführenden Adam-Kuckhoff-Straße so zu ertüchtigen, dass sie gefahrlos für ältere Menschen, die in den dort angesiedelten Seniorenresidenzen wohnen, als Weg in die Innenstadt bzw. zur Straßenbahn – auch mit Rollstühlen und Gehhilfen (Rollatoren) – benutzt werden können.

Dazu sind folgende Maßnahmen notwendig:

  • Austausch des Pflastermaterials der Fahrbahnbereiche im Fußgängerquerungsbereich durch gut begeh- und befahrbares Material und Bordabsenkungen.
  1. Nordseite Adam-Kuckhoff-Straße über Einmündung Luckengasse
  2. Querung Adam-Kuckhoff-Straße in Verlängerung des westlichen Fußweges der Luckengasse
    • Verbesserung des Fußweges an der Gebäudeecke Joliot-Curie-Platz/ Marthastraße
    • Schaffung einer verkehrssicheren Fußgängerquerung der östlichen Fahrbahn Joliot-Curie-Platz mit Einengung der Fahrbahnbreite auf einen Kfz Fahrstreifen sowie einer permanenten Parkspur und einer Radfahrmöglichkeit, einschließlich entsprechender Bordabsenkung.
    • Umbau einer Treppenanlage zu einer Rampe im angrenzenden Wegebereich der Grünanlage im Innenbereich des Joliot-Curie-Platzes.

    24.02.2010

    Beschlussvorschlag:

    Der Stadtrat Halle fordert den Landtag von Sachsen-Anhalt auf, bei der Zwangseingemeindung der kreisangehörigen Gemeinden, die sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu Halle befinden, diese in die Stadt Halle einzugemeinden und nicht in Ortschaften des Saalekreises.

    Dabei handelt es sich um Braschwitz, Hohenthurm, Peissen, Brachwitz, Döblitz, Domnitz, Gimritz, Nauendorf, Neutz-Lettewitz, Plötz, Rothenburg und Angersdorf.

    Begründung:

    Wenn aufgrund der Gemeindegebietsreform die kleineren Orte schon ihre Selbständigkeit verlieren, dann sollten sie wenigstens nach Halle eingemeindet werden.

    Aus dem Landesentwicklungsplan ergibt sich ein Primat zugunsten der Oberzentren. Die Stadt Halle übernimmt über den eigenen örtlichen Bedarf hinaus soziale, wissenschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Aufgaben für die Bevölkerung ihres Verflechtungsbereiches. Insofern ist die Eingemeindung nach Halle nur konsequent.

    24.02.2010

    Beschlussvorschlag:

    Der Stadtrat möge beschließen:

    Die Oberbürgermeisterin wird aufgefordert, zum Jahreswechsel 2010/11 im Rathaus den Bürgerservice aufrecht zu erhalten und eine Stabstelle zu betreiben, um in besonderen Lagen handlungsfähig zu sein.

    Begründung:

    Zwischen den Feiertagen zum Jahresende hatten viele Bürger unserer Stadt Gelegenheit, sich um Belange zu kümmern, die eine Inanspruchnahme der Kommune erfordern, z.B. die Verlängerung von Ausweisen, Ummeldungen durch Veränderungen zum Jahreswechsel u.ä. Diese Bürger standen vor verschlossenen Türen. Aufgrund der Lage der Feiertage war teilweise 2 1/2 Wochen keine kommunale Dienstleistung zu erhalten.

    Des Weiteren geschahen Pannen bei der Wahrnehmung von Repräsentationspflichten der Wahlbeamten, da niemand im Rathaus zuständig war.

    24.02.2010

    Beschlussvorschlag:

    Der Stadtrat möge beschließen:

    Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Winterdienstverpflichteten den § 4 Abs. 3 der Straßenreinigungssatzung beachten.

    Begründung:

    Solange noch Tausalz vorhanden war, setzten insbesondere von Wohnungsunternehmen beauftragte Dritte (Facility Manager) ohne dass es entsprechende Wetterlagen erforderlich gemacht hätten, Tausalz ein, um den Winterdienstrhythmus zu verlängern. Dadurch besteht die Gefahr, die umstehenden Pflanzen zu schädigen und bei Tieren Verletzungen zu verursachen.

    27.01.2010

    Beschlussvorschlag:

    Der Stadtrat möge beschließen,

    die Straße „Am Sommerbad“ ist, beginnend an der Kreuzung Merseburger Straße, ausreichend zu beleuchten.

    Begründung:

    Die Straße „Am Sommerbad“ gehört zum Geltungsbereich des Bebauungsplans 112 „Industrie- und Gewerbepark Ammendorf“. Dort wurde im Zuge des Ausbaus der Kreuzung Merseburger Straße/ Willi-Brundert-Straße/ Am Sommerbad vor mehr als 2 Jahren dieser Weg als asphaltierte Straße ausgebaut. Anwohner berichteten, dass dabei gleichzeitig die einzige bis zum Umbau vorhandene Beleuchtung nahe der Kreuzung abgeschaltet wurde.

    Der jetzige unbeleuchtete Zustand ist für die zahlreichen Bewohner der 3 Fünf-Geschoß-Blöcke und anderer Häuser, die den Fußweg zur Straßenbahnhaltestelle nutzen müssen, unzumutbar. Bei unserer Begehung dieses Gebietes war es dort so finster, dass schon das gelbe Licht der Verkehrsampel dankbar als Beleuchtungshilfe angenommen wurde.

    16.12.2009

    Beschlussvorschlag:

    Der Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung TOP 5.6 wird durch nachfolgenden Text ersetzt:

    Aufgrund des § 71 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.08.2005 (GVBl. 2005 S. 521), zuletzt geändert durch 12. Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes vom 14.07.2009 (GVBl. 2009 S. 358) in Verbindung mit der §§ 6 und 44 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 in der Fassung der Bekanntmachung 10.08.2009 (GVBl. 2009 S. 383) hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 26.05.1999 die 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Schülerbeförderung der Stadt Halle (Saale) vom 26.05.1999 veröffentlicht im Amtsblatt am 10.06.1999 beschlossen.

    1. § 2 wird wie folgt ergänzt:

    Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1 a eingefügt:

    Für Schülerinnen und Schüler, welche nach §71 Absatz 4 a des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung des Zwölften Änderungsgesetzes vom 14.07.2009 einen Anspruch auf Entlastung von den Fahrtkosten zum Schulbesuch haben, beträgt die Mindestentfernung, ab der 11.-13. Jahrgangsstufe 2,0 km.

    2. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.08.2009 in Kraft.

    Begründung:

    Die Mehrausgaben für die Stadt werden gemäß § 71, Absatz 7 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt durch das Land (in Höhe von 7,25 Mio. Euro für alle Träger in Sachsen-Anhalt) erstattet.

    Insofern entstehen der Stadt keine zusätzlichen Kosten.

    25.11.2009

    Beschlussvorschlag:

    Der Stadtrat fordert die Stadtverwaltung der Stadt Halle (Saale) auf, den Haushalt für 2010 noch 2009 in den Stadtrat einzubringen.

    Begründung:

    Die Bürger der Stadt Halle haben ein Recht zu erfahren, wie es um die Finanzen ihrer Heimatstadt bestellt ist. Gerade auch im Hinblick auf die Bürgerbeteiligung für den nächsten Haushalt kommt der Stadtverwaltung eine Vorbildfunktion zu. Es sollte der Eindruck vermieden werden, durch ein verzögerndes Einbringen des Haushaltes 2010 die Bürger an der Gestaltung nicht wirklich teilhaben lassen zu wollen.

    Im Übrigen ist der Schwebezustand für die Freien Träger in der Stadt so nicht hinnehmbar. Dieser Zustand wiederholt sich jedes Jahr. Auch wenn das Land noch keine rechtsverbindliche Auskunft erteilt hat, ist die Unklarheit für die Freien Träger äußerst schädlich für deren wichtige Arbeit und Bindegliedfunktion in der Gesellschaft.

    Die anderen Gemeinden machen es uns vor.

    25.11.2009

    Beschlussvorschlag:

    Der Stadtrat fordert die Stadt Halle (Saale) auf, den Grünen Pfeil am Glauchaer Platz von Neustadt in die Glauchaer Straße nach dem Abschluss der Bauarbeiten wieder anzubringen.

    Begründung:

    Durch die Bauarbeiten in der Glauchaer Straße direkt am Glauchaer Platz schien es geboten, den Grünen Pfeil zu entfernen, da durch die Wegnahme der Rechtsabbiegerspur ein erhöhtes Unfallrisiko bestand. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist es wieder möglich, die Rechtabbiegespur zu benutzen. Insofern ist auch die Wiedererrichtung des Grünen Pfeiles zur Entlastung des Verkehrs auch und gerade während des Berufsverkehrs dringend erforderlich.

    Zurzeit besteht eine unnötige Entschleunigung bis hin zum Stau des motorisierten Individualverkehrs am Glauchaer Platz. Dies stellt einen höchst gefährlichen Beitrag zur Feinstaubbelastung in Halle dar.

    30.09.2009

    Antrag der FDP-Stadtratsfraktion – zur Kürzung der Finanzmittel für die Hochschulen

    Beschlussvorschlag:

    Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,

    sich beim Landtag und der Landesregierung dafür einzusetzen, weitere Kürzungen in der Personal-, Sach- und Finanzausstattung der halleschen Hochschulen zu verhindern.

    Begründung:

    Mit großer Besorgnis nimmt der Stadtrat der Stadt Halle die Einsparvorschläge bei den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt und insbesondere bei den halleschen Hochschulen zur Kenntnis. Sollten diese Pläne tatsächlich so umgesetzt werden, riskiert das Land seine Zukunftsfähigkeit.

    Die Einsparungen betreffen vorrangig den wissenschaftlichen Mittelbau, der sehr oft in befristeten Anstellungsverhältnissen arbeitet. Gerade diese jungen Nachwuchswissenschaftler sind häufig der Motor für Innovationen. Sie sind für die Erfüllung des Lehrauftrages einer Hochschule von fundamentaler Bedeutung. Diesen Menschen, die am Anfang ihrer akademischen Laufbahn stehen, müssen Perspektiven zur beruflichen Entwicklung in Sachsen-Anhalt gegeben werden. Unser Land ist auf ihre Fähigkeiten und Kenntnisse zur weiteren Entwicklung maßgeblich angewiesen.

    Darüber hinaus muss Sachsen-Anhalt auf Grund der demografischen Entwicklung die Chance nutzen, für Studierende aus anderen Bundesländern als attraktiver Studienstandort zu erscheinen, verbunden mit der Hoffnung, dass diese jungen Menschen dann ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft in unserem Land finden.

    Nicht zuletzt gehört eine angemessene Ausstattung mit Personalstellen bei der Gewinnung von national und international umworbenen Forschern zu den wichtigsten Argumenten, an die jeweilige Hochschule zu wechseln.

    Die halleschen Hochschulen haben bereits in den vergangenen Jahren erhebliche Mittel eingespart. Der Wissenschaftsstandort Sachsen-Anhalt und insbesondere Halle darf nicht weiter finanziell ausbluten. Sonst ist auch der Hochschulstandort Halle ernsthaft gefährdet.

    Der Stadtrat der Stadt Halle appelliert an den Landtag von Sachsen-Anhalt und die Landesregierung, den Hochschulstandort Halle nicht durch weitere Einsparungen in seiner Existenz- und Innovationsfähigkeit zu gefährden.

    Die Stadt Halle kann es sich nicht leisten, dass junge Akademiker nach ihrer Ausbildung vor Ort keine Chance für eine weitere wissenschaftliche und damit auch wirtschaftliche Entwicklung haben und deshalb die Region verlassen.

    30.09.2009

    Eingang des Fußgängertunnels Waisenhausring

    Beschlussvorschlag:

    Neben dem Eingang des Fußgängertunnels am Waisenhausring wird eine Beschriftung mit Hinweis auf die Franckeschen Stiftungen und deren historische Bedeutung angebracht.

    Begründung:

    Der Tunnel wurde im Rahmen der IBA 2010 neu gestaltet. Abweichend von ersten Gestaltungsvorschlägen verzichtete man auf den Pylon, der die Eingangssituation weithin sichtbar signalisieren sollte. Außerdem wurde keine Umgestaltung der Wand links des Eingangs am Waisenhausring vorgenommen. Dieses wäre eine Fläche, auf der eine Beschriftung mit einem Bezug zu A. H. Francke und seinen Stiftungen im Stadtbild auffällt. Alternativ könnte auch eine Hinweistafel nahe des Einganges angebracht werden.

    Ein erklärender Text unterstreicht die Bedeutung der Franckeschen Stiftungen für unsere Stadt und regt Passanten zu einem Besuch des Stiftungsgeländes an.

    30.09.2009

    Absenkung der Bordsteinkante vor der Unstrutstraße 5

    Beschlussvorschlag:

    Die Stadt Halle (Saale) wird aufgefordert, die Fußwegkante in Höhe des Eingangs Unstrutstraße 5 abzusenken und damit die Überquerung der Straße mit Rollatoren an dieser Stelle zu ermöglichen.

    Begründung:

    In den Häusern der Unstrutstraße 1-5 wohnen u. a. Senioren, die auf die Benutzung von Rollatoren angewiesen sind. Die Absenkung der Bordsteinkante hilft den Nutzern von Rollatoren des betreuten Wohnens die relativ stark befahrene Straße im 90°-Winkel überqueren zu können, da auf der gegenüberliegenden Seite bereits eine Absenkung des Bordsteins an dieser Stelle existiert.

    26.08.2009

    Gebührendämpfung im Kindertagesstättenbereich

    Beschlussvorschlag:

    Die Oberbürgermeisterin wird aufgefordert,

    1. die kommunalen Kindertagesstätten per Ausschreibung an freie Träger abzugeben.
    2. eine Satzung vorzulegen, um die Kostenerstattung für die freien Träger unter Vergleich anderer Städte Sachsen-Anhalts für 2010 neu zu regeln.

    Begründung:

    Mit dem neuen Tarifabschluss kommen nach Aussage des Beigeordneten Kogge auf die Stadt Mehrkosten von bis zu 4 Mio. € p.a. zu. Diese Summe könnte zu einer weiteren Erhöhung der Elternbeiträge führen, da das Land mit Sicherheit nicht die Gesamtkosten ausgleicht und der Haushalt der Stadt keinen Spielraum bietet.

    Andere Kommunen, wie z.B. Magdeburg haben durch Abgabe der Kindertagesstätten an freie Träger die Angebotslandschaft verbreitert und Kosten gesenkt. Dieser Weg sollte an Stelle einer Gebührenerhöhung beschritten werden.

    26.08.2009

    Einstellungs- und Beförderungssperre

    Beschlussvorschlag:

    Für die Stadt Halle gilt eine generelle Einstellungs- und Beförderungssperre. Über Ausnahmen entscheidet der Hauptausschuss des Stadtrates.

    Begründung:

    Durch die Haushaltslage ist die Stadt Halle gezwungen, zusätzlich 14 Mio. € einzusparen. Deshalb müssen Mehrausgaben für den Stadtrat nachvollziehbar sein.